Zylinderstück vom Stoßzahn eines Narwals, Herkunft Grönland (die ersten drei Fotos von allen Seiten)
Sehr seltenes, kostbares und hochwertiges Material.
Ideal zum Fertigen von hochwertigen Griffbeschalungen (siehe Beispielfoto Folder von Tim Bernard).
Ideal für das Griffstück eines Dolches.
Reines Elfenbein. Lässt sich gut sägen, schleifen und polieren.
Länge 12,5 cm, Durchmesser unten 3,5 cm und 3,8 cm, Gewicht 160 Gramm (ohne Epoxidharzfüllung), Umfang 12 cm, Wandstärke 1,2 cm.
Cites Tag Nummer der dänischen Behörden 393472 (Danish Ministry of the Enfironment)
Herkunftsnachweise und die Original Jagdetikette mit Nummer liegen hier vor.
Registrierung beim Naturschutzamt der Städteregion Aachen ist erfolgt.
Das letzte Foto zeigt den Original Stoßzahn in gesamter Länge von 220 cm.
Der Käufer erhält alle Unterlagen in Kopie. Eine Cites-Bescheinigung ist nicht erforderlich.
Der Wurzelkanal ist mit Epoxidharz aufgefüllt. So können Sie die Griffbeschalung direkt an die Platine des Messers anlegen.
Wenn Sie Zylinderstücke oder Griffschalen in anderen Abmessungen benötigen, sprechen Sie uns bitte an. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot.
Info:
Der Narwal ist international geschützt. Er ist im Washingtoner Artenschutzabkommen im Anhang II gelistet; ein internationaler Handel mit Narwalprodukten ist dementsprechend untersagt. Hinzu kommen spezielle Gesetze in verschiedenen Staaten, welche die Jagd und den Handel mit Narwalprodukten streng reglementieren.
Zum Erhalt von Traditionen gelten für die Inuit von Kanada und Grönland besondere Regeln. So steht der Narwal in Kanada seit 1971 durch den „Fisheries Act“ unter Schutz, jedoch ist eine Fangquote von fünf Tieren für die indigene Bevölkerung pro Jahr und Jäger erlaubt. Seit 1978 wurde das Gesetz verschärft: Heute sind in Kanada Jungtiere sowie weibliche Tiere mit Jungtieren vollständig geschützt. Außerdem müssen Kadaver erlegter Narwale restlos verwertet werden. Die Quote wird über ein Etikettensystem kontrolliert. Jäger müssen an jedem Stoßzahn und Kadaver ein Etikett anbringen. Der Besitz eines Stoßzahns oder eines Kadavers ohne Etikett steht unter Strafe.
In Grönland dürfen nur Einwohner Grönlands, die ausgewiesene Jäger sind, Narwale erlegen. Dabei gibt es keine Quotenregelung, regional sind jedoch die Fangmethoden reglementiert, um die Fangverluste gering zu halten. Außerdem dürfen nicht mehr Wale getötet werden, als direkt nach der Jagd zum Heimatort des Jägers transportiert werden können. Das gesamte Fleisch muss verwertet werden:
Quelle: Wikipedia
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